Änderungen am Shopsystem aufgrund neuer Regelungen
Durch das stufenweise in Kraft treten des sogenannten „Gesetzes für faire Verbraucherverträge“ zum 1. Oktober 2021 durch den Bundestag wurden bereits gravierende Auswirkungen für den Bereich E-Commerce spürbar. Eine wichtige Neuerung des Gesetzes tritt nun zum 01. Juli 2022 in Kraft und auch der Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 24. März 2022 birgt Handlungsbedarf für Online-Shop-Betreiber wie uns.
Gastzugang wird zwingend notwendig
Die Einrichtung eines dauerhaften Kundenkontos im Online-Shop darf zukünftig nur mit ausdrücklicher Einwilligung durch den bestellenden Kunden erfolgen. Grundsätzlich muss es Kunden ermöglicht werden, die Bestellung auch über einen Gastzugang gleichwertig abzuwickeln, ohne dass dabei ein Kundenkonto im Online-Shop angelegt werden muss. Nach Auffassung des Beschlusses der Datenschutzkonferenz (DSK) würde die Einwilligung andernfalls nicht freiwillig erfolgen. Eine Ausnahme für die Einwilligungspflicht gilt für Online-Händler, die ihre Ware ausschließlich an bestimmte Berufsgruppen vertreiben. In diesem Fall kann die Erstellung eines Kundenkontos für die Durchführung einer Bestellung notwendig sein. Jedoch muss auch hier der Grundsatz der Datenminimierung Rechnung getragen werden, indem z. B. das Kundenkonto bei Inaktivität automatisiert nach einer kurzen Frist gelöscht wird.
Die Bereitstellung eines Gastzugangs im Online-Shop bietet zudem einen guten Anlass dafür, diesen generell hinsichtlich der DSGVO-Konformität zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für die Umsetzung der Informations- und Löschpflichten, die beachtet werden müssen.
Einrichtung eines Kündigungsbutton wird zur Pflicht
Ab dem 01. Juli 2022 wird der Kündigungsbutton zur Pflicht. Dieser soll für entgeltliche Verträge, die über eine Webseite oder andere Online-Medien (z. B. Apps) geschlossen wurden, gelten. Der Kündigungsprozess soll damit dem simplen Vorgehen einer Online-Bestellung angeglichen werden, um Dauerschuldverhältnisse im elektronischen Geschäftsverkehr zu beenden. Die Kündigung per Knopfdruck wird mit der neuen Regelung des „Gesetzes für faire Verbraucherverträge“ (§ 312k BGB) möglich. Der Kündigungsbutton muss somit ab dem 01. Juli 2022 funktionsfähig zur Verfügung gestellt werden.
Für Sie als Kunde bedeutet dies:
- für eine Bestellung ist nun nicht mehr ein Kundenkonto erforderlich. Während des Bestellvorgangs sehen Sie einen Link “Weiter ohne Kundenkonto“, der den Registrierungsvorgang für die Anlage eines Kundenkontos überspringt.
- Kunden, die bereits ein Kundenkonto haben, können dieses selbst mit einer neue Funktion in Ihrem Kundenkonto löschen. Dies ist ohnehin in der DSGVO vorgeschrieben und wird Ihnen nun in einfacher Form zur Verfügung gestellt.